Kieferorthopädie für Erwachsene
Zahnspangen auch für Erwachsene
Was viele nicht wissen: Zähne lassen sich bis ins hohe Alter bewegen und Fehlstellungen korrigieren. Was in der Jugend versäumt wurde, lässt sich in gewissem Maße im Erwachsenenalter noch nachholen.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist daher in jedem Lebensjahr möglich, wenn die Zähne kariesfrei sind und der Zahnhalteapparat entzündungsfrei ist. Mit nahezu unsichtbaren Zahnspangen lässt sich die Behandlung dabei völlig diskret durchführen.
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Zähne sind wie eine persönliche Visitenkarte. Ein freundliches Lachen mit geraden Zähnen macht attraktiv und verleiht eine positive Ausstrahlung. Dies wirkt sich nicht zuletzt auch auf den privaten und beruflichen Erfolg aus. Daher finden immer mehr Erwachsene den Weg zum Kieferorthopäden.
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Dabei führen nicht nur ästhetische Gründe Erwachsene zum Kieferorthopäden. Ein weiterer Aspekt ist die Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden.
Auch hinsichtlich einer anstehenden Versorgung mit Kronen, Brücken oder Implantaten kann die Kieferorthopädie gute Vorarbeit leisten.
In Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt können kieferorthopädische Maßnahmen zudem die Parodontosebehandlung unterstützen.
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Bei ausgeprägten Fehlstellungen des Kiefers sind sogar kieferorthopädische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Kiefer-Gesichts-Chirurgen erforderlich.
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Die Indikation für eine kieferorthopädische Behandlung bei einem Erwachsenen ist letztlich die gleiche wie bei einem Kind:
Ziel ist das Erreichen und Erhalten eines gesunden Kauorgans, mit dem Kauen, Schlucken und Sprechen sowie die Zahnpflege problemlos möglich sind.
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Auf den folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen über die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen.
Behandlungsablauf
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Was ist Kieferorthopädie (KFO)?Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
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Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
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Warum zum Kieferorthopäden?Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
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Wie entstehen Fehlstellungen?Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
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Wann zum Kieferorthopäden?Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
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Wie lange dauert eine Behandlung?Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
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Lose oder feste Zahnspange?Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
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Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Fehlstellungen
Ein „perfektes Gebiss“ besitzt hierzulande allein jeder Zwanzigste. Aber nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
Weitaus häufiger liegen die Ursachen im frühen Kindesalter durch schlechte Angewohnheiten (Habits), wie das Daumenlutschen. Auch ein vorzeitiger Milchzahnverlust durch Karies oder Unfall bietet eine denkbar schlechte Voraussetzung für das bleibende Gebiss.
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Die Hauptgründe für eine kieferorthopädische Behandlung stellen in den meisten Fällen folgende Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers dar:
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Was ist Kieferorthopädie (KFO)?Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
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Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
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Warum zum Kieferorthopäden?Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
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Wie entstehen Fehlstellungen?Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
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Wann zum Kieferorthopäden?Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
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Wie lange dauert eine Behandlung?Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
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Lose oder feste Zahnspange?Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
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Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Ästhetisch Kieferorthopädie
Stellen Sie sich vor, Sie tragen eine Zahnspange und keiner sieht es!
Neue Methoden erlauben heute eine kieferorthopädische Therapie mit wenig bis keinerlei Einschränkungen in Ästhetik, Komfort und Lebensqualität.
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Erwachsene und anspruchsvolle Teenager können bei uns von dieser Entwicklung profitieren:
Ob transparente Saphierbrackets, die unsichtbare Lingualbehandlung oder die nahezu unsichtbare Korrektur von Zahnfehlstellungen mit der aus Amerika stammenden Invisalign-Technik – die ästhetische Kieferorthopädie bietet heute neue und ungeahnte Möglichkeiten.
Präprothetische Kieferorthopädie
Hinsichtlich einer anstehenden prothetischen Versorgung beim Zahnarzt mit Kronen, Brücken oder Implantaten kann die Kieferorthopädie gute Vorarbeit leisten.
Die präprothetische Kieferorthopädie dient dabei der Verbesserung der Kaufunktion und Ästhetik, wodurch eine optimale ästhetische und funktionelle Versorgung häufig erst ermöglicht wird.
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Was ist Kieferorthopädie (KFO)?Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
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Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
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Warum zum Kieferorthopäden?Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
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Wie entstehen Fehlstellungen?Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
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Wann zum Kieferorthopäden?Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
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Wie lange dauert eine Behandlung?Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
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Lose oder feste Zahnspange?Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
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Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Kieferorthopädisch - kieferchirurgische Therapie
Bei sehr starken Kieferfehlstellungen von Erwachsenen, wie zum Beispiel starker Rücklage des Unterkiefers, kann nur kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt werden.
Die skelettalen Abweichungen sind in diesen Fällen so groß, dass sie nicht allein kieferorthopädisch korrigiert werden können. Da der Körper die Kieferfehlstellung durch die Zahnstellung kompensiert, kann der Kiefer-Gesichtschirurg in diesem Zustand nicht eingreifen, denn die Zähne könnten postoperativ nicht mehr zusammenbeißen.
Der Kieferorthopäde gleicht also die Zahnstellung vor der Operation so aus, dass nach der Operation durch den Kiefer-Gesichtschirurgen der Biss nahezu stimmt. Danach wird in der korrekten Kiefersituation eine kieferorthopädische Feinjustierung vorgenommen.
Die ganze Behandlung dauert ca. 2 Jahre und wird zum größten Teil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Schnarchschienen - Schlafschienen
Schnarchschienen oder auch Schlafschienen sind Zahnschienen, die Schnarchen und leichte bis mittelschwere Schlafapnoe (OSA) durch eine sanfte Vorwärtsbewegung des Unterkiefers behandeln.
Diese Vorwärtsbewegung strafft die weichen Gewebe und Muskeln des oberen Atemweges. Folglich wird die Blockade des Atemweges während des Schlafens verhindert.
Die Schlafschiene verhindert zudem das Vibrieren des Gewebes im oberen Atemweg durch den Luftfluss – die häufigste Ursache für lautes Schnarchen.
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Was ist Kieferorthopädie (KFO)?Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
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Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
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Warum zum Kieferorthopäden?Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
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Wie entstehen Fehlstellungen?Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
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Wann zum Kieferorthopäden?Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
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Wie lange dauert eine Behandlung?Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
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Lose oder feste Zahnspange?Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
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Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Der von uns angefertigte Playsafe Mundschutz kann in nahezu allen Farben hergestellt werden.
Den Mundschutz gibt es 2- oder 3-schichtig. Diese bestehen aus einer transparenten, 2 mm dicken, flexiblen Basis, einer 0,8 mm dicken harten Verstärkung (3-schichtig) und einer flexiblen 2-4 mm dicken Deckschicht, die transparent oder farbig sein kann.
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Playsafe Mundschutz für jede Sportart
2-schichtige Modelle haben die Aufgabe, die Zahnreihen gegeneinander zu schützen und sind geeignet für Sportarten, bei denen flächige Schläge zu erwarten sind, wie Boxen, Fußball, Handball, Judo, Ringen, Basketball oder Wasserball.
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Die 3-schichtigen Modelle sind für Sportarten geeignet, bei denen äußerst harte und kleinflächige Schläge zu erwarten sind, wie beim Eishockey, Feldhockey, Squash, Kickboxen, Karate oder Inline-Skating.
Übrigens lässt sich der Sport-Mundschutz wechselnden Zahnverhältnissen anpassen und ist auch für Sportler mit fester Zahnspange geeignet.
Mundschutz
Behandlungskosten
Gesetzlich versicherte Patienten
Seit dem 1. Januar 1993 haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Einzige Ausnahme: Patienten, deren schwere Kieferanomalien mit einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung therapiert werden müssen.
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Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, der Ihnen nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Für die Kosten kann eine private Zusatzversicherung mit entsprechendem Tarif aufkommen.
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Privat versicherte Patienten
Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
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Steuern
Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.