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Kieferorthopädie
bei Kindern und Jugendlichen

Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen

Jedes Jahr werden über eine Million Kinder in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Die Akzeptanz ist heutzutage jedoch hoch, da Gleichaltrige ebenfalls oft eine Zahnspange tragen.

 

Zudem kennt man die schädlichen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser als früher. Ein frühzeitiger Besuch beim Kieferorthopäden lässt dabei mögliche Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer rechtzeitig erkennen.

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Eine kieferorthopädische Frühbehandlung zielt auf die Behandlung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.

 

Hierzu gehören das Atmen durch den Mund oder Störungen der Körperhaltung ebenso wie schädigende Angewohnheiten (Habits) des Daumenlutschens oder Lippensaugens.

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Mit dem rechtzeitigen Behandlungsbeginn bei Kindern und Jugendlichen können das Wachstum des Ober- und Unterkiefers durch herausnehmbare Geräte („lose Spangen“) unterstützt und der Zahnwechsel positiv beeinflusst werden.

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So kann den bleibenden Zähnen der Weg bereitet werden, sich in die richtige Zahnstellung einzuordnen. Wir versuchen auf diese Weise, eine Extraktionstherapie, das Ziehen von gesunden Milchzähnen und bleibenden Zähnen, zu vermeiden.

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Wenn die bleibenden Zähne durchgebrochen sind und trotz rechtzeitigem Behandlungsbeginn und regelmäßigem Tragen der Spangen gedreht, gekippt, lückig oder an der falschen Stelle stehen, muss in manchen Fällen mit der festen Zahnspange der richtige Biss eingestellt werden. Die Dauer der eventuell notwendig werdenden Multibandbehandlung hält sich dann jedoch in Grenzen.

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Die Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen umfasst ferner die myofunktionelle Therapie – die Behandlung von Mund- und Zungenfehlfunktionen in enger Zusammenarbeit mit dem Logopäden – und die Abschirmtherapie. Sie kommen hauptsächlich in der kieferorthopädischen Frühbehandlung, bei der Therapie von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und der Behandlung von Syndromen zum Einsatz.

 Behandlungsablauf 

  • Was ist Kieferorthopädie (KFO)?
    Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
  • Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
    Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
  • Warum zum Kieferorthopäden?
    Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
  • Wie entstehen Fehlstellungen?
    Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
  • Wann zum Kieferorthopäden?
    Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
    Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
  • Lose oder feste Zahnspange?
    Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
  • Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?
    Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
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Fehlstellungen

Ein „perfektes Gebiss“ besitzt hierzulande allein jeder Zwanzigste. Aber nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.

 

Weitaus häufiger liegen die Ursachen im frühen Kindesalter durch schlechte Angewohnheiten (Habits), wie das Daumenlutschen. Auch ein vorzeitiger Milchzahnverlust durch Karies oder Unfall bietet eine denkbar schlechte Voraussetzung für das bleibende Gebiss.

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Die Hauptgründe für eine kieferorthopädische Behandlung stellen in den meisten Fällen folgende Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers dar:

  • Was ist Kieferorthopädie (KFO)?
    Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
  • Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
    Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
  • Warum zum Kieferorthopäden?
    Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
  • Wie entstehen Fehlstellungen?
    Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
  • Wann zum Kieferorthopäden?
    Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
    Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
  • Lose oder feste Zahnspange?
    Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
  • Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?
    Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
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Kieferorthopädische Frühbehandlung

Eltern stellen sich immer wieder die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung bei ihrem Kind.

 

Bislang hielten Kieferorthopäden einen Behandlungsbeginn nach Durchbruch aller bleibenden Zähne für ratsam, da die Behandlung nach der hauptsächlichen Wachstumsphase überschaubarer ist und in zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden kann.

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Demgegenüber hat sich aktuell die Meinung der kieferorthopädischen Frühbehandlung durchgesetzt, dass sich das noch zu erwartende Wachstum zunutze gemacht werden kann, um Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer sowie Fehlfunktionen zu beeinflussen. Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden besteht bei einem Alter von 5 bis 6 Jahren.

 

Das Ziel ist hierbei die Früherkennung und Behandlung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen. Dies beinhaltet das Atmen durch den Mund oder Störungen der Körperhaltung ebenso wie die schädigenden Angewohnheiten des Daumenlutschens oder Lippensaugens.

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Eine notwendige kieferorthopädische Behandlung lässt sich mit einfachen Techniken, und kürzeren Behandlungsintervallen durchführen. Die Bereitschaft und Mitarbeit junger Patienten wird dadurch nicht unnötig überfordert.

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Eventuell wird eine weitere Behandlung zur weiteren Wachstumsförderung und Ausformung der Zahnbögen notwendig.

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Das Prinzip der Frühbehandlung besteht darin, eine weiterführende Therapie zu vermeiden oder durch die erfolgte Vorbehandlung einfacher zu gestalten.

 

Dem Mangel an Wachstum durch kieferwachstumsfördernde Maßnahmen zu begegnen, dies ist der physiologische und ganzheitliche Gedanke unserer Kieferorthopädie.

Dental Hilfsmittel in der Tasche

Myofunktionelle Therapie

Durch das Fehlverhalten der Zunge und der Muskulatur des Mundes können sich mehr oder wenig starke Fehlstellungen der Zähne entwickeln.

 

Die myofunktionelle Therapie wurde entwickelt, um Muskelfehlfunktionen im Zungen-, Kiefer- und Gesichtsbereich zu behandeln und dauerhafte Kiefer- und Zahnfehlstellungen zu verhindern.

 

Kieferorthopäden und Logopäden arbeiten bei der Behandlung sehr eng zusammen.

  • Was ist Kieferorthopädie (KFO)?
    Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Neben einer Verbesserung der Ästhetik durch gerade stehende Zähne geht es vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
  • Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
    Die Begriffe Kieferorthopäde und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschreiben dasselbe Berufsbild. Ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat Zahnheilkunde studiert und anschließend eine drei- bis vierjährige Weiterbildungszeit in kieferorthopädischen Praxen und Universitätskliniken absolviert. Somit ist der Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie der Spezialist für kieferorthopädische Fragestellungen.
  • Warum zum Kieferorthopäden?
    Die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
  • Wie entstehen Fehlstellungen?
    Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies sind die häufigsten Ursachen für Zahnfehlstellungen. Nur selten sind Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erblich bedingt.
  • Wann zum Kieferorthopäden?
    Der ideale Zeitpunkt für die Erst-Vorstellung des Kindes beim Kieferorthopäden liegt im Alter von 5 bis 6 Jahren. Ziel ist hierbei die Früherkennung von fortschreitenden Anomalien und Fehlfunktionen.
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
    Die Dauer einer Behandlung hängt von vielen Faktoren ab: u.a. dem Alter des Patienten, vom Ablauf des Zahnwechsels, von der Mitarbeit des Patienten, dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann daher bereits nach 6 Monaten vollendet sein oder erst nach 3-4 Jahren.
  • Lose oder feste Zahnspange?
    Welche Spange zum Einsatz kommt hängt von dem individuellen Befund des Patienten ab. Mit der losen Spange werden in der Regel Kieferfehlstellungen in der Wachstumsphase ausgeglichen, während gedrehte Zähne meist mit einer festen Spange korrigiert werden.
  • Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?
    Bei Kindern bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten vertragszahnärztlichen Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung. Einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückbezahlt. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Gesetzlich Versicherte Erwachsene haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine Kostenübernahme. Bei einer privaten Krankenversicherung gehört eine kieferorthopädische Behandlung häufig zum Leistungsumfang. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
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Funktionskieferorthopädie

Bei der Funktionskieferorthopädie versucht man, das Wachstum von Ober- und Unterkiefer zu beeinflussen.

 

Je nach Situation kann das Wachstum eines oder beider Kiefer gehemmt oder gefördert werden. Die Kräfte resultieren dabei aus den körpereigenen Muskeln sowie Weichteilen und werden entsprechend auf Kiefer und Zähne übertragen.

 

Erkennt man die Zusammenhänge früh genug, können auf diese Weise auch Zahnextraktionen, das Ziehen von gesunden Zähnen, vermieden werden.

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Es werden keine direkten Kräfte eingesetzt, was zu einem besonders angenehmen Tragen und einer schonenden Behandlung führt.

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Wir benutzten für die funktionskieferorthopädische Behandlung Aktivatoren wie den Bionator und Fränkelapparaturen.

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Zahnspangen fürKinder und Jugendliche

Herausnehmbare Zahnspangen

Die aktive Platte

Mehr Informationen

schonende Behandlung mit dem Damon-System

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Ein Sportmundschutz sorgt für Sicherheit der Zähne beim Sport. Der individuell angefertigte Mundschutz passt genau auf die Zahnreihe des Sportlers.

 

Er sitzt fest und erlaubt freies Atmen. Und nach kurzer Gewöhnung ist mit dem Sport-Mundschutz sogar normales Sprechen möglich.

Playsafe Mundschutz für jede Sportart

Die National Youth Sports-Foundation schätzt, dass mehr als fünf Millionen Zähne jährlich durch Sportverletzungen in den USA ausgeschlagen werden.

 

Es zeigt sich, dass bei Sportarten mit Mundschutz-Pflicht, wie dem American Football, deutlich weniger Verletzungen auftreten (0,07 %), als beispielsweise beim Basketball, bei dem kein Mundschutz vorgeschrieben ist (34 %).

 

Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit einer Zahnverletzung während der sportlich aktiven Lebensspanne ohne Mundschutz 60 mal höher als mit Mundschutz.

Mehr als 5 Millionen ausgeschlagene Zähne durch Sportaktivitäten in den USA

Mundschutz

Behandlungskosten

Seit dem 01.01.2004 ist ein neues Gesetz im Gesundheitswesen (Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz) in Kraft getreten. Hierin hat der Gesetzgeber für die kieferorthopädische Behandlung einige Änderungen vorgeschrieben.

 

Demnach müssen wir Ihre Zahn- und Kieferfehlstellung in einen Behandlungsbedarfsgrad, die sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG), einteilen. Die KIG sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen unterstützen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (Behandlungsbedarfsgrad „3“, „4“ und „5“).

 

Die Behandlungskosten von Zahn- und Kieferfehlstellungen des Behandlungsbedarfsgrades „1“ und „2“ werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen – dies heißt aber nicht, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung erforderlich ist!

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Gesetzlich versicherte Patienten

Ihre Krankenkasse bezahlt auch in Zukunft die Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder. Einen Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % (beim 2. Kind) müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung vorlegen. Diesen Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung als Motivationsprämie von der Krankenkasse zurück. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Für die Kosten kann eine private Zusatzversicherung mit entsprechendem Tarif aufkommen.

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Privat versicherte Patienten

Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

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